Unverbindliche Ersteinschätzung der zu erwartenden Rechtsanwaltskosten

Transparenz und Fairness: Kosten im Überblick

Als Rechtsanwältin ist mir bewusst, dass die Kostenfrage für viele meiner Mandanten von großer Bedeutung ist. Daher lege ich großen Wert auf Transparenz und Fairness bei der Gestaltung meiner Gebühren. Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Kostenfaktoren, die bei der Beauftragung meiner Kanzlei anfallen können.

 

Erstberatung

Die Erstberatung dient dazu, Ihr Anliegen zu besprechen und eine erste rechtliche Einschätzung zu geben. In diesem Gespräch klären wir auch, welche weiteren Schritte notwendig sind und welche Kosten damit verbunden sein könnten. Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt in der Regel 150,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

 

Gesetzliche Anwaltsgebühren

Die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten richtet sich in vielen Fällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz legt die Gebühren fest, die Anwälte für ihre Tätigkeiten in Rechnung stellen dürfen. Die Gebühren sind abhängig vom Streitwert und der Art der anwaltlichen Leistung. Das RVG sorgt für eine gerechte und transparente Vergütung und bietet Ihnen als Mandant die Sicherheit, dass die Kosten nachvollziehbar und gesetzlich geregelt sind.

 

Honorarvereinbarung

Je nach Art und Umfang des Mandats biete ich zudem verschiedene Honorarvereinbarungen an: Bei komplexen oder zeitlich intensiven Fällen erfolgt die Abrechnung nach einem vorher vereinbarten Stundensatz. 

 

Gerichtskosten und Auslagen

Zusätzlich zu meinen Anwaltsgebühren können Gerichtskosten und Auslagen anfallen, die je nach Fall variieren. Dazu gehören beispielsweise Gebühren für Gerichtsgutachten, Zeugengelder oder Kosten für amtliche Dokumente. Diese Kosten werden Ihnen transparent und nachvollziehbar weitergegeben.

 

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann diese je nach Deckungsumfang die Kosten für die anwaltliche Vertretung und die Gerichtskosten übernehmen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung der Kostendeckung durch Ihre Versicherung.

 

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Für Mandanten mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Diese staatlichen Hilfen decken die Kosten für außergerichtliche Beratung sowie gerichtliche Verfahren teilweise oder vollständig ab. Ich berate Sie gerne über die Voraussetzungen und unterstütze Sie bei der Beantragung.

 

Ihr Vertrauen ist mir wichtig

Ich verstehe, dass die Klärung rechtlicher Fragen oft mit Unsicherheit und Sorgen verbunden ist. Mein Ziel ist es, Ihnen durch transparente und faire Kostenstrukturen die nötige Sicherheit zu geben, damit Sie sich voll und ganz auf die Lösung Ihres rechtlichen Anliegens konzentrieren können.

 

Für eine genaue Einschätzung der Kosten in Ihrem individuellen Fall stehe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren.

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