Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?

Was Sie wissen sollten.

Bei einer Scheidung stellt sich oft die Frage, wie das Vermögen der Ehepartner aufgeteilt wird. Die Antwort darauf hängt maßgeblich vom gewählten Güterstand ab. In Deutschland gibt es drei Modelle: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Wenn die Ehepartner keinen Ehevertrag abschließen, leben sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Für andere Regelungen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland. Dabei behält jeder Ehepartner das Vermögen, das er vor der Ehe besaß, und verwaltet es eigenständig. Vermögen, das nach der Scheidung entsteht, bleibt beim jeweiligen Partner. Allerdings werden Vermögenszuwächse, die während der Ehe erzielt wurden, bei einer Scheidung ausgeglichen. Der sogenannte Zugewinnausgleich vergleicht das Anfangsvermögen bei Eheschließung und das Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags. Die Differenz, also der Zugewinn, wird zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.  

Ein Beispiel verdeutlicht den Vorgang: Eine Ehefrau hatte bei Eheschließung ein Vermögen von 50.000 Euro, während der Ehemann kein Vermögen besaß. Zum Zeitpunkt der Scheidung beträgt das Vermögen der Ehefrau 100.000 Euro und das des Ehemanns 20.000 Euro. Die Zugewinne betragen somit 50.000 Euro bei der Ehefrau und 20.000 Euro beim Ehemann. Die Differenz des Zugewinns liegt bei 30.000 Euro, sodass die Ehefrau die Hälfte, also 15.000 Euro, an den Ehemann ausgleichen muss. Zum Vermögen zählen dabei nicht nur Bankguthaben, sondern auch Immobilien, Lebensversicherungen, Konten, Wertgegenstände und Schulden. Erbschaften und Schenkungen, die während der Ehe einem Ehepartner zufallen, bleiben in der Regel bei diesem.

Im Gegensatz dazu bleibt bei der Gütertrennung das Vermögen der Ehepartner vollständig getrennt. Jeder verwaltet und verfügt über sein Vermögen selbstständig, sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung. Es gibt keinen Zugewinnausgleich, und jeder Ehepartner behält das, was ihm gehört. Diese Regelung eignet sich besonders für Paare, die finanziell unabhängig bleiben möchten, oder bei erheblichen Vermögensunterschieden. Schulden und Verbindlichkeiten verbleiben ebenfalls bei dem Ehepartner, der sie eingegangen ist.

Die Gütergemeinschaft ist ein seltener gewählter Güterstand, bei dem das Vermögen beider Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum wird. Hier gibt es drei Vermögensmassen: das Gesamtgut, das gemeinschaftliche Vermögen beider Ehepartner, das Sondergut, das persönliche Gegenstände umfasst, und das Vorbehaltsgut, das durch Ehevertrag vom Gesamtgut ausgeschlossen wurde. Im Falle einer Scheidung wird das Gesamtgut hälftig aufgeteilt. Verbindlichkeiten, die das Gesamtgut betreffen, haften beide Ehepartner gemeinsam, während das Sondergut und das Vorbehaltsgut beim jeweiligen Ehepartner verbleiben.

Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung ist ein komplexer Prozess, der oft zu Streitigkeiten führt. Ein Anwalt kann bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs oder der Klärung anderer Vermögensfragen unterstützen. Häufig ist es möglich, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Eine notarielle Beurkundung kann zusätzlich helfen, klare und verbindliche Regelungen zu treffen. Da jeder Fall individuell ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine faire und rechtssichere Lösung zu finden.

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