Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?

Was Sie wissen sollten.

Bei einer Scheidung stellt sich oft die Frage, wie das Vermögen der Ehepartner aufgeteilt wird. Die Antwort darauf hängt vom gewählten Güterstand ab. Grundsätzlich gibt es in Deutschland drei Modelle:

 

1. Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand)


2. Gütertrennung


3. Gütergemeinschaft

 

Wenn die Ehepartner keinen Ehevertrag abschließen, leben sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Bei anderen Regelungen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

 

Die Zugewinngemeinschaft

 

Bei der Zugewinngemeinschaft gelten folgende Regeln:

 

Jeder Ehepartner behält das Vermögen, das er vor der Ehe besaß.
 

Vermögen, das nach der Scheidung entsteht, bleibt beim jeweiligen Partner.
 

Vermögenszuwächse während der Ehe werden bei einer Scheidung ausgeglichen.

Das bedeutet, dass jeder Ehepartner sein Vermögen selbst verwaltet. Im Falle einer Scheidung wird der Zugewinnausgleich durchgeführt, um den Vermögenszuwachs auszugleichen. Dabei werden das Anfangsvermögen bei Eheschließung und das Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags verglichen.

 

Beispiel einer Zugewinnausgleichsberechnung

 

Ein Beispiel verdeutlicht den Prozess:

 

Die Ehefrau hatte bei Eheschließung im Jahr 2010 ein Vermögen von 50.000 €.
 

Der Ehemann hatte kein Vermögen.
 

Bei Scheidung im Jahr 2021 beträgt das Vermögen der Ehefrau 100.000 €, das des Ehemanns 20.000 €.

Die Zugewinne betragen:
 

Ehefrau: 50.000 € (100.000 € - 50.000 €)
 

Ehemann: 20.000 € (20.000 € - 0 €)

 

Der Unterschied des Zugewinns ist 30.000 €. Die Ehefrau muss die Hälfte, also 15.000 €, an den Ehemann ausgleichen.

 

Vermögensbestandteile

 

Zum Vermögen gehören nicht nur Bankguthaben. Folgende Positionen sind zu berücksichtigen:

 

Immobilien (Haus, Grundstück, Wohnung)
 

Barvermögen
 

Lebensversicherungen
 

Konten, Aktiendepots, Fonds
 

Wertvolle Gegenstände (z.B. Schmuck, Kunstwerke)
 

Schulden (z.B. Kredite, Hypotheken)

 

Erbschaften und Schenkungen, die während der Ehe einem Ehepartner zufallen, werden gesondert betrachtet und bleiben in der Regel bei demjenigen, der sie erhalten hat.

 

Gütertrennung

 

Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehepartner vollständig getrennt. Jeder Ehepartner verwaltet und verfügt über sein Vermögen selbstständig, sowohl während der Ehe als auch im Fall einer Scheidung. Es gibt keinen Ausgleich von Vermögenszuwächsen. Dies bedeutet:

 

  • Beide Ehepartner behalten ihr jeweiliges Vermögen, unabhängig davon, wann es erworben wurde.
  • Es findet keine Vermögensverteilung oder -ausgleich statt.
  • Schulden und Verbindlichkeiten bleiben bei dem jeweiligen Ehepartner.

 

Die Gütertrennung kann vorteilhaft sein, wenn beide Ehepartner finanziell unabhängig bleiben möchten oder bei Ehen mit erheblichen Vermögensunterschieden.

 

Gütergemeinschaft

 

Die Gütergemeinschaft ist ein seltener gewählter Güterstand, bei dem das Vermögen der Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum wird. Es gibt drei Vermögensmassen:

 

  • Gesamtgut: Das gemeinschaftliche Vermögen beider Ehepartner.
  • Sondergut: Vermögen, das nicht zum Gesamtgut gehören kann (z.B. persönliche Gegenstände).
  • Vorbehaltsgut: Vermögen, das durch Ehevertrag vom Gesamtgut ausgeschlossen wurde.

 

Im Falle einer Scheidung wird das Gesamtgut geteilt, und jeder Ehepartner erhält die Hälfte des gemeinschaftlichen Vermögens. Hierbei sind folgende Punkte wichtig:

 

  • Beide Ehepartner haften gemeinschaftlich für Verbindlichkeiten, die das Gesamtgut betreffen.
  • Das Vorbehaltsgut und das Sondergut bleiben beim jeweiligen Ehepartner.
  • Schulden, die vor der Ehe entstanden sind oder die dem Sondergut zuzurechnen sind, werden nicht geteilt.

 

Unterstützung durch den Anwalt

 

Ein Anwalt kann bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs und bei der Klärung der Vermögensverhältnisse unterstützen. Häufig ist es möglich, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Eine notarielle Beurkundung kann dabei helfen, klare und verbindliche Regelungen zu treffen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Analyse und Beratung erfordert. Jeder Fall ist individuell, und es ist ratsam, rechtzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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