Eine Scheidung wirft viele Fragen auf. Von rechtlichen Grundlagen über Kosten bis hin zu Sorgerecht und Unterhalt – hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten, die Ihnen bei diesem Thema Klarheit verschaffen.
Wann kann ich die Scheidung einreichen?
In Deutschland gilt das sogenannte Trennungsjahr. Das bedeutet, dass Sie und Ihr Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor Sie die Scheidung beantragen können. Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, wenn keine Haushaltsführung oder gemeinsames Zusammenleben mehr stattfindet. In besonderen Härtefällen, etwa bei Gewalt oder schwerwiegendem Fehlverhalten, ist eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.
Brauche ich einen Anwalt für die Scheidung?
Ja, für eine Scheidung ist mindestens ein Anwalt erforderlich. Das Familiengericht verlangt, dass der Scheidungsantrag von einem Anwalt gestellt wird. Wenn die Scheidung einvernehmlich ist, reicht es, wenn einer der Partner einen Anwalt beauftragt. Bei Streitigkeiten, beispielsweise über Unterhalt oder das Sorgerecht, sollten jedoch beide Parteien anwaltlich vertreten sein.
Wie viel kostet eine Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren zusammen. Die genaue Höhe hängt vom sogenannten Verfahrenswert ab, der auf Basis des gemeinsamen Einkommens und Vermögens berechnet wird. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel günstiger, da sich die Ehepartner einen Anwalt teilen können. Dennoch sollten Sie mit mindestens 1.500 bis 3.000 Euro rechnen.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine strittige Scheidung handelt. Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel sechs bis neun Monate. Wenn jedoch Streitigkeiten über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung bestehen, kann sich das Verfahren über Jahre hinziehen.
Was passiert mit dem Sorgerecht für die Kinder?
Das Familiengericht strebt an, dass beide Elternteile auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht behalten. Das bedeutet, dass wichtige Entscheidungen wie Schulwahl oder medizinische Behandlungen weiterhin gemeinsam getroffen werden müssen. Wenn die Kommunikation der Eltern sehr problematisch ist oder das Wohl des Kindes gefährdet ist, kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden.
Wie wird der Unterhalt geregelt?
Kindesunterhalt hat im Unterhaltsrecht oberste Priorität. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist in der Regel verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und hängt vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie vom Alter des Kindes ab. Ehegattenunterhalt wird in bestimmten Fällen gewährt, etwa während des Trennungsjahres oder nach der Scheidung, wenn ein Ehepartner bedürftig ist und der andere leistungsfähig.
Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?
Wenn keine Ehevertragliche Regelung getroffen wurde, gilt der sogenannte Zugewinnausgleich. Dabei wird das während der Ehezeit erworbene Vermögen fair zwischen den Partnern aufgeteilt. Vermögen, das vor der Ehe vorhanden war oder durch Erbschaften und Schenkungen dazugekommen ist, bleibt davon unberührt.
Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?
Wenn sich die Ehepartner nicht einigen können, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt, entscheidet das Gericht. Häufig darf der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, die Wohnung behalten. Bei einer Mietwohnung kann der Mietvertrag auf einen Ehepartner übertragen werden, wenn der Vermieter zustimmt.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Das bedeutet, dass Rentenansprüche, die beispielsweise nur einer der Ehepartner erworben hat, gerecht aufgeteilt werden. Dieser Ausgleich erfolgt in der Regel automatisch im Scheidungsverfahren, es sei denn, beide Partner verzichten ausdrücklich darauf.
Was passiert, wenn mein Partner die Scheidung nicht will?
In Deutschland gilt das Zerrüttungsprinzip. Wenn Sie nachweisen können, dass die Ehe gescheitert ist und das Trennungsjahr eingehalten wurde, können Sie die Scheidung auch ohne die Zustimmung Ihres Partners durchsetzen. Nach drei Jahren der Trennung ist die Zustimmung des anderen Ehepartners nicht mehr erforderlich.
Kann ich mich auch ohne Trennungsjahr scheiden lassen?
In Ausnahmefällen, wie bei häuslicher Gewalt oder schwerwiegendem Fehlverhalten des Ehepartners, kann die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden. Diese sogenannte Härtefallscheidung wird jedoch nur in besonderen Situationen bewilligt.
Wie bereite ich mich auf eine Scheidung vor?
Sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen wie Ehevertrag, Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Kontoauszüge und Dokumente zu gemeinsamem Vermögen. Klären Sie frühzeitig Fragen zur Wohnsituation, Unterhalt und zum Umgangsrecht. Eine rechtliche Beratung hilft Ihnen, Ihre Interessen zu wahren und Missverständnisse zu vermeiden.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung in Ihrem Scheidungsverfahren? Als erfahrene Anwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu klären und Sie durch diesen Prozess zu begleiten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und profitieren Sie von meiner Expertise.
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