Was ist der Versorgungsausgleich?

Was Sie wissen müssen.

Der Versorgungsausgleich ist ein zentrales Thema bei Scheidungen, da er die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften betrifft. Hier sind die häufigsten Fragen zum Versorgungsausgleich und ihre ausführlichen Antworten.

1. Was ist der Versorgungsausgleich?


Der Versorgungsausgleich dient dem Ausgleich der Rentenanwartschaften, die beide Ehepartner während der Ehezeit erworben haben. Ziel ist es, eine faire Aufteilung der Altersvorsorge sicherzustellen, sodass keiner der Partner nach der Scheidung finanziell benachteiligt ist. Die Rentenanwartschaften umfassen gesetzliche Rentenversicherungen, betriebliche Altersvorsorge und private Rentenversicherungen.

 

2. Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?


Die Berechnung des Versorgungsausgleichs erfolgt in mehreren Schritten:


Ermittlung der Ehezeit: Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
 

Ermittlung der Rentenanwartschaften: Beide Ehepartner müssen Auskünfte über ihre während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften erteilen.
 

Gleichwertigkeit der Ansprüche: Die Differenz der Anwartschaften wird ermittelt und hälftig aufgeteilt. Der Partner mit den höheren Anwartschaften muss dem anderen Partner die Hälfte der Differenz übertragen.

 

 3. Was wird beim Versorgungsausgleich berücksichtigt?


Zum Versorgungsausgleich gehören alle Anwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, darunter:
 

Gesetzliche Rentenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
 

Betriebliche Altersvorsorge: Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung.
 

Private Rentenversicherungen: Versicherungsverträge, die der Altersvorsorge dienen.
 

Beamtenpensionen: Versorgungsansprüche aus einer Beamtenlaufbahn.

Nicht berücksichtigt werden Anwartschaften, die vor der Ehezeit oder nach Zustellung des Scheidungsantrags erworben wurden.

 

4. Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?


Ja, der Versorgungsausgleich kann durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen oder modifiziert werden. Dies muss jedoch notariell beurkundet werden und das Familiengericht prüft, ob der Ausschluss fair und nicht einseitig benachteiligend ist. Auch das Gericht kann in Ausnahmefällen den Versorgungsausgleich ausschließen, wenn dieser als grob unbillig angesehen wird.

 

5. Was passiert, wenn ein Ehepartner keine Rentenanwartschaften erworben hat?


Selbst wenn ein Ehepartner während der Ehezeit keine eigenen Rentenanwartschaften erworben hat, hat er Anspruch auf die Hälfte der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften des anderen Partners. Dies gilt insbesondere für Ehepartner, die sich um die Haushaltsführung und Kindererziehung gekümmert haben und dadurch keine eigenen Anwartschaften aufbauen konnten.

 

6. Was sind die Kosten des Versorgungsausgleichsverfahrens?


Die Kosten des Versorgungsausgleichsverfahrens sind Teil der Scheidungskosten. Sie setzen sich aus den Gebühren für das gerichtliche Verfahren und den Anwaltskosten zusammen. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, die die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.

 

7. Wann findet der Versorgungsausgleich nicht statt?


Der Versorgungsausgleich findet nicht statt, wenn:


Die Ehe kürzer als drei Jahre gedauert hat und beide Partner auf den Ausgleich verzichten.
 

Ein Ehevertrag vorliegt, der den Versorgungsausgleich ausschließt.
 

Das Gericht den Versorgungsausgleich ausnahmsweise als grob unbillig erachtet.

 

Auf den Versorgungsausgleich beidseitig verzichtet wird.

 

Kann der Versorgungsausgleich nachträglich geändert werden?


Eine nachträgliche Änderung des Versorgungsausgleichs ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa wenn sich herausstellt, dass eine erhebliche Versorgungslücke besteht oder neue Anwartschaften bekannt werden, die während des ursprünglichen Verfahrens nicht berücksichtigt wurden.


Der Versorgungsausgleich ist ein komplexer, aber wichtiger Bestandteil des Scheidungsverfahrens, der sicherstellt, dass beide Ehepartner nach der Scheidung finanziell abgesichert sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig von einem Anwalt beraten zu lassen und gegebenenfalls einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen, um klare Regelungen zu treffen und Konflikte zu vermeiden.

 

Mit diesen Informationen haben Sie einen umfassenden Überblick über die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Versorgungsausgleich.

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