Eine Trennung ist oft mit vielen emotionalen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Mit meiner Erfahrung im Familienrecht unterstütze ich Sie kompetent und einfühlsam bei der Regelung aller relevanten Angelegenheiten, um eine Lösung zu finden, die Ihren Interessen bestmöglich entspricht.

Die Regelung des Unterhalts ist ein zentraler Bestandteil vieler familienrechtlicher Auseinandersetzungen. Ich vertrete Sie bei der Durchsetzung und Berechnung von Unterhaltsansprüchen, um Ihre finanziellen Interessen nachhaltig zu sichern.

Der Zugewinnausgleich regelt die Vermögensverteilung zwischen Ehepartnern im Falle einer Scheidung. Da diese Berechnungen oft komplex sind, unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und sicherzustellen, dass Ihre Vermögensinteressen optimal berücksichtigt werden.

Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern. Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche in vollem Umfang erhalten.

 

 

Die Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung bezieht sich auf die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten, einschließlich gemeinsamer Immobilien, Bankkonten oder Geschäftsbetrieben, und geht über den gesetzlichen Zugewinnausgleich hinaus. Sie erfordert oft individuelle Vereinbarungen, um Konflikte zu vermeiden und eine faire Verteilung sicherzustellen.

 

Bei einer Trennung stellt sich oft die Frage der Wohnungszuweisung und der Aufteilung des Hausrats. Die Wohnungszuweisung regelt, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf. Dies wird entweder einvernehmlich oder durch das Gericht entschieden. Der Hausrat, also Möbel und Haushaltsgeräte, wird ebenfalls aufgeteilt, entweder durch Vereinbarung der Ehepartner oder, falls nötig, durch gerichtliche Entscheidung.

Das Umgangsrecht stellt sicher, dass Kinder nach der Trennung ihrer Eltern regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Es basiert auf dem Grundsatz des Kindeswohls und zielt darauf ab, die Bindung zwischen Kind und beiden Elternteilen zu fördern und zu erhalten. Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie dabei, faire und kindgerechte Umgangsregelungen zu finden und durchzusetzen, um das Wohl Ihres Kindes bestmöglich zu schützen.

 

Das Sorgerecht umfasst die elterliche Verantwortung für alle wesentlichen Angelegenheiten des Kindes, einschließlich der Gesundheitsfürsorge, Bildung und Vermögensverwaltung. Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen, es sei denn, das Kindeswohl erfordert eine andere Regelung. Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie dabei, die bestmöglichen Entscheidungen zum Wohle Ihres Kindes zu treffen und Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Sorgerechts zu wahren.

Ein Ehevertrag bietet Paaren die Möglichkeit, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten vor oder während der Ehe klar zu regeln. Eine Scheidungsfolgevereinbarung legt die Bedingungen für die Zeit nach der Scheidung fest und kann Konflikte im Trennungsfall erheblich reduzieren. Gern unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Ausarbeitung und Verhandlung dieser Verträge, um zukünftige Streitigkeiten zu verhindern.

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