Der Versorgungsausgleich ist ein zentrales Thema bei Scheidungen, da er die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften betrifft. Ziel ist es, die Altersvorsorge fair zwischen den Ehepartnern aufzuteilen, damit keiner nach der Scheidung finanziell benachteiligt wird.
Was ist der Versorgungsausgleich? Er bezieht sich auf den Ausgleich der Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, einschließlich der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und privater Rentenversicherungen.
Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet? Zunächst wird die Ehezeit festgelegt, die vom ersten Tag des Monats der Eheschließung bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags reicht. Beide Ehepartner müssen ihre Rentenanwartschaften aus der Ehezeit angeben. Anschließend wird die Differenz der Anwartschaften ermittelt und hälftig aufgeteilt. Der Partner mit den höheren Anwartschaften muss dem anderen die Hälfte der Differenz übertragen.
Welche Anwartschaften werden berücksichtigt? Dazu gehören unter anderem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Ansprüche aus betrieblicher Altersvorsorge, private Rentenversicherungen und Beamtenpensionen. Nicht einbezogen werden Anwartschaften, die vor der Ehe oder nach Zustellung des Scheidungsantrags entstanden sind.
Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden? Ja, dies ist möglich, etwa durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Beide müssen jedoch notariell beurkundet werden, und das Familiengericht prüft, ob die Vereinbarung fair ist. Das Gericht kann den Versorgungsausgleich auch ausschließen, wenn er als grob unbillig erscheint.
Was passiert, wenn ein Ehepartner keine Rentenanwartschaften erworben hat? In diesem Fall hat der nicht erwerbstätige Partner Anspruch auf die Hälfte der während der Ehezeit vom anderen Partner erworbenen Rentenanwartschaften. Dies ist besonders relevant für Ehepartner, die sich um Haushalt und Kindererziehung gekümmert haben.
Was sind die Kosten des Versorgungsausgleichsverfahrens? Diese sind Teil der allgemeinen Scheidungskosten und umfassen Gerichts- und Anwaltsgebühren. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, um diese Kosten zu reduzieren oder vollständig abzudecken.
Wann findet der Versorgungsausgleich nicht statt? Es gibt mehrere Ausnahmen. Der Versorgungsausgleich entfällt beispielsweise, wenn die Ehe kürzer als drei Jahre war und beide Partner auf den Ausgleich verzichten. Auch ein vorliegender Ehevertrag, der den Versorgungsausgleich ausschließt, oder eine gerichtliche Entscheidung, die den Ausgleich als unbillig einstuft, können ihn verhindern.
Kann der Versorgungsausgleich nachträglich geändert werden? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich, etwa wenn später eine Versorgungslücke entdeckt wird oder zusätzliche Anwartschaften bekannt werden, die im ursprünglichen Verfahren unberücksichtigt blieben.
Der Versorgungsausgleich ist ein komplexes, aber essenzielles Thema, das sicherstellt, dass beide Ehepartner nach der Scheidung finanziell abgesichert sind. Eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt kann helfen, Klarheit zu schaffen, individuelle Lösungen zu finden und Konflikte zu vermeiden.
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