Einvernehmliche Scheidung – Ein Anwalt möglich?!

Was Sie wissen müssen. 

Einleitung

Wenn eine Ehe in die Brüche geht und eine Scheidung im Raum steht, gibt es grundsätzlich zwei Optionen: die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung. Die einvernehmliche Scheidung ist der schnellere und oft kostengünstigere Weg, um die Ehe aufzulösen, vorausgesetzt, die Ehegatten sind sich einig über die Bedingungen. In diesem Artikel werden die Voraussetzungen, der Ablauf und die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung detailliert erläutert.

1. Voraussetzungen

Die einvernehmliche Scheidung ist nach § 1566 Abs. 1 BGB möglich, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben. Eine Trennungszeit kann bereits vor Ablauf des Jahres beantragt werden, wobei das genaue Datum der Trennung im Scheidungsantrag festgehalten werden muss.

Trennungszeit

Die Trennung muss sowohl persönlich als auch räumlich erfolgen. Die persönliche Trennung zeigt sich in der Feststellung, dass die Ehe gescheitert ist, während die räumliche Trennung durch den Auszug eines Ehegatten oder durch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden kann.

Wenn einer der Ehepartner mit der Scheidung nicht einverstanden ist und Anzeichen darauf hindeuten, dass die Ehe noch nicht endgültig zerrüttet ist, kann die Ehescheidung erst nach drei Jahren Trennungszeit von Amts wegen erfolgen.

2. Ablauf des Scheidungsverfahrens

Das Verfahren wird durch den erforderlichen Scheidungsantrag nach § 1566 Abs. 1 BGB eingeleitet. Dieser Antrag wird von einem der Ehegatten, meist in anwaltlicher Vertretung, gestellt. Der andere Ehepartner muss nicht zwingend einen Anwalt beauftragen, solange er dem Antrag zustimmt.

Inhalte des Antrags

Der Scheidungsantrag muss folgende Angaben enthalten:

- Namen und Geburtsdaten der gemeinsamen minderjährigen Kinder
- Vereinbarungen zum Sorgerecht und zum Unterhalt für die Kinder
- Regelungen zum Ehegattenunterhalt und zur Hausratsteilung
- Letzter gemeinsamer Wohnort und Datum der Trennung

Am Ende des Verfahrens ergeht ein Scheidungsbeschluss, in dem der Richter die Ehe auflöst.

3. Dauer des Verfahrens

Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung kann variieren und liegt typischerweise zwischen zwei und zwölf Monaten. Die Verfahrensdauer hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Bereitschaft der Ehegatten, Scheidungsfolgen außergerichtlich zu regeln.

Durch frühzeitige Vereinbarungen zu Themen wie Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Hausratsteilung kann sowohl Zeit als auch Geld gespart werden. Diese sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarungen sind nicht zwingend gerichtlich zu regeln und bieten eine gute Möglichkeit, Konflikte zu vermeiden.

4. Kosten

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung sind nicht pauschal festlegbar, da sie sich nach dem sogenannten Verfahrenswert richten. Dieser wird durch das zuständige Familiengericht festgelegt und berechnet sich in der Regel aus dem verdreifachten Nettoeinkommen beider Ehepartner.

Nach Festlegung des Verfahrenswerts berechnen das Gericht und der Anwalt ihre Gebühren gemäß der gesetzlichen Gebührentabelle. Die genauen Scheidungskosten variieren je nach Einzelfall, weshalb es empfehlenswert ist, einen Prozesskostenrechner zur Orientierung zu verwenden.

Bezüglich der Kostenverteilung gilt, dass der Antragsteller die Gerichtskosten zunächst vorauszahlen muss, diese jedoch am Ende des Verfahrens hälftig von beiden Ehepartnern getragen werden. Jeder Ehegatte ist zudem für die Honorare seines eigenen Anwalts verantwortlich. Wenn nur ein Anwalt für beide Eheleute beauftragt wird, sollte eine Kostenteilungsvereinbarung getroffen werden, um eine einseitige Belastung des Antragstellers zu vermeiden.

Im Falle finanzieller Engpässe kann zudem unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

5. Fazit

Zusammenfassend bietet die einvernehmliche Scheidung eine zeitsparende und kostengünstige Alternative zur streitigen Scheidung, erfordert jedoch die Einigung beider Ehepartner. Die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung liegen in der geringeren Anzahl an Gerichtsterminen und der Möglichkeit, nur einen Anwalt zu beauftragen.

Im Gegensatz dazu kann eine streitige Scheidung aufgrund divergierender Interessen beider Ehepartner deutlich zeitintensiver und kostspieliger sein, da in der Regel jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt benötigt und mehrere Gerichtstermine anfallen können. Eine einvernehmliche Scheidung, gut geplant und mit juristischer Unterstützung, kann daher einen harmonischeren und effizienteren Weg zur Auflösung einer Ehe darstellen.

Wenn Sie weitere Informationen zur einvernehmlichen Scheidung benötigen oder rechtliche Unterstützung wünschen, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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