Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Ein Ehevertrag und eine Scheidungsfolgenvereinbarung sind rechtliche Instrumente, die Ehepartner zur Regelung ihrer finanziellen und persönlichen Angelegenheiten nutzen können. Ein Ehevertrag wird vor oder während der Ehe abgeschlossen und regelt Aspekte wie Gütertrennung, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hingegen wird im Falle einer Trennung oder Scheidung getroffen und enthält Vereinbarungen über Vermögensaufteilung, Sorgerecht, Unterhalt und andere Scheidungsfolgen. Beide Vereinbarungen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und klare Regelungen zu schaffen.

Ein Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag zwischen Ehepartnern, der vor oder während der Ehe abgeschlossen wird. Er regelt die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehepartner und kann darüber hinaus auch Regelungen zum Unterhalt, Versorgungsausgleich und zur Vermögensaufteilung enthalten. Ein Ehevertrag bietet den Ehepartnern die Möglichkeit, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen und individuelle Vereinbarungen zu treffen, die ihren speziellen Lebensumständen und Bedürfnissen entsprechen.

Die rechtlichen Grundlagen für Eheverträge finden sich in den §§ 1408 ff. BGB. Ein Ehevertrag kann insbesondere folgende Punkte regeln:

Güterstand: Wahl des Güterstands der Gütertrennung, der Gütergemeinschaft oder modifizierten   Zugewinngemeinschaft.

Unterhalt: Regelungen zu nachehelichem Unterhalt und Trennungsunterhalt.
 

Versorgungsausgleich: Ausschluss oder Modifikation des Versorgungsausgleichs.
 

Vermögensaufteilung: Festlegung der Aufteilung von Vermögenswerten im Falle einer Scheidung.

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Der Notar hat die Pflicht, beide Ehepartner umfassend zu beraten und sicherzustellen, dass die Vereinbarungen fair und ausgewogen sind.

Eine Scheidungsfolgevereinbarung ist eine Vereinbarung, die im Zuge einer Trennung oder Scheidung getroffen wird. Sie regelt die Folgen der Scheidung und schafft klare Verhältnisse hinsichtlich Unterhalt, Vermögensaufteilung, Umgangsrecht und weiterer relevanter Punkte. Eine Scheidungsfolgevereinbarung kann außergerichtlich oder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs geschlossen werden.

Die Scheidungsfolgevereinbarung zielt darauf ab, langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung für beide Ehepartner zu finden. Typische Inhalte einer Scheidungsfolgevereinbarung sind:

Unterhalt: Festlegung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt.
 

Versorgungsausgleich:Regelungen zur Durchführung oder zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs.
 

Vermögensaufteilung: Verteilung des ehelichen Vermögens, inklusive Immobilien, Konten und sonstiger Vermögenswerte.
 

Hausrat: Aufteilung des Hausrats und Regelungen zur Nutzung der Ehewohnung.
 

Umgangsrecht: Festlegung der Umgangsregelungen für gemeinsame Kinder.

Eine Scheidungsfolgevereinbarung bedarf ebenfalls der notariellen Beurkundung, um Rechtswirksamkeit zu erlangen.

Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen beruhen auf der Vertragsfreiheit und Autonomie der Ehepartner. Sie bieten die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu schaffen, die den gesetzlichen Regelungen vorgehen. Dies trägt zur Flexibilität und Anpassungsfähigkeit des Familienrechts bei und ermöglicht maßgeschneiderte Regelungen für spezifische Lebenssituationen.

Ein wesentliches Prinzip bei der Gestaltung dieser Verträge ist die Wahrung der Fairness und der Interessen beider Ehepartner. Die Rechtsprechung achtet darauf, dass keine der Vertragsparteien unangemessen benachteiligt wird und die getroffenen Vereinbarungen dem Grundsatz von Treu und Glauben entsprechen.

Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen sind wertvolle Instrumente, die zur Klarheit und Fairness bei der Regelung ehelicher und scheidungsbedingter Angelegenheiten beitragen. Eine sorgfältige rechtliche Beratung und die Beachtung der gesetzlichen Anforderungen sind entscheidend, um tragfähige und gerechte Vereinbarungen zu schaffen. Als Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Familienrecht stehe ich Ihnen mit fundiertem Wissen  zur Seite, um Ihre Interessen in Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen zu wahren und durchzusetzen.

Logo

© 2024 Marlene Tilly. Alle Rechte vorbehalten. 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.