KANZLEI FÜR FAMILIENRECHT

Ihre Kanzlei mit Fokus auf Familienrecht im Herzen von Wiesbaden.


SPEZIALISIERTE
KANZLEI


PROFESSIONELLE 
RECHTSBERATUNG


JURISTISCHE
VERTRETUNG

Rechtsanwältin
Marlene Tilly
LL.B. Unternehmensjuristin

In der Spezialisierung als Rechtsanwältin im Bereich des Familienrechts habe ich meine Berufung gefunden. Ich setze mich mit Leidenschaft und Engagement für die Interessen meiner Mandanten ein. 

Gern stehe ich Ihnen in folgenden Bereichen zur Seite: Ehescheidung und Trennung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Wohnungszuweisung und Hausrat, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Ehevertrag sowie Scheidungsfolgevereinbarung.

In einem ersten Beratungsgespräch nehme ich mir die Zeit, die Sie brauchen, um Ihre persönliche Situation zu schildern und Ihre offenen Fragen zu klären. 

Eine Trennung ist oft mit vielen emotionalen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Mit meiner Erfahrung im Familienrecht unterstütze ich Sie kompetent und einfühlsam bei der Regelung aller relevanten Angelegenheiten, um eine Lösung zu finden, die Ihren Interessen bestmöglich entspricht.

Die Regelung des Unterhalts ist ein zentraler Bestandteil vieler familienrechtlicher Auseinandersetzungen. Ich vertrete Sie bei der Durchsetzung und Berechnung von Unterhaltsansprüchen, um Ihre finanziellen Interessen nachhaltig zu sichern.

Der Zugewinnausgleich regelt die Vermögensverteilung zwischen Ehepartnern im Falle einer Scheidung. Da diese Berechnungen oft komplex sind, unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und sicherzustellen, dass Ihre Vermögensinteressen optimal berücksichtigt werden.

Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern. Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche in vollem Umfang erhalten.

 

 

Die Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung bezieht sich auf die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten, einschließlich gemeinsamer Immobilien, Bankkonten oder Geschäftsbetrieben, und geht über den gesetzlichen Zugewinnausgleich hinaus. Sie erfordert oft individuelle Vereinbarungen, um Konflikte zu vermeiden und eine faire Verteilung sicherzustellen.

 

Bei einer Trennung stellt sich oft die Frage der Wohnungszuweisung und der Aufteilung des Hausrats. Die Wohnungszuweisung regelt, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf. Dies wird entweder einvernehmlich oder durch das Gericht entschieden. Der Hausrat, also Möbel und Haushaltsgeräte, wird ebenfalls aufgeteilt, entweder durch Vereinbarung der Ehepartner oder, falls nötig, durch gerichtliche Entscheidung.

Das Umgangsrecht stellt sicher, dass Kinder nach der Trennung ihrer Eltern regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Es basiert auf dem Grundsatz des Kindeswohls und zielt darauf ab, die Bindung zwischen Kind und beiden Elternteilen zu fördern und zu erhalten. Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie dabei, faire und kindgerechte Umgangsregelungen zu finden und durchzusetzen, um das Wohl Ihres Kindes bestmöglich zu schützen.

 

Das Sorgerecht umfasst die elterliche Verantwortung für alle wesentlichen Angelegenheiten des Kindes, einschließlich der Gesundheitsfürsorge, Bildung und Vermögensverwaltung. Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen, es sei denn, das Kindeswohl erfordert eine andere Regelung. Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie dabei, die bestmöglichen Entscheidungen zum Wohle Ihres Kindes zu treffen und Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Sorgerechts zu wahren.

Ein Ehevertrag bietet Paaren die Möglichkeit, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten vor oder während der Ehe klar zu regeln. Eine Scheidungsfolgevereinbarung legt die Bedingungen für die Zeit nach der Scheidung fest und kann Konflikte im Trennungsfall erheblich reduzieren. Gern unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Ausarbeitung und Verhandlung dieser Verträge, um zukünftige Streitigkeiten zu verhindern.

Sie brauchen Rechtsberatung?

Sie werden in der Regel direkt mit mir persönlich verbunden und erhalten kurzfristig einen Termin. 

Informieren sie sich hier über die Kosten.

Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?

Bei einer Scheidung hängt die Vermögensaufteilung vom gewählten Güterstand ab: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. In der Zugewinngemeinschaft werden die während der Ehe erworbenen Vermögenszuwächse ausgeglichen, während bei der Gütertrennung jeder Partner sein Vermögen behält. Bei der Gütergemeinschaft wird das gemeinschaftliche Vermögen geteilt, jedoch bleiben Sonder- und Vorbehaltsgut beim jeweiligen Partner. 

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?

Die Scheidungskosten setzen sich aus den Anwalts- und Gerichtskosten zusammen, die sich nach dem Nettoeinkommen der Ehegatten richten. Es gibt auch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn das Einkommen nicht ausreicht​.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Die Dauer einer Scheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Notwendigkeit des Trennungsjahres, der Einigung über Scheidungsfolgen und der Gerichtsauslastung. Eine einvernehmliche Scheidung kann schneller abgeschlossen werden als eine streitige​.

Wer bekommt bei einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder?

Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, sofern das Gericht nicht anders entscheidet. Das Umgangsrecht wird ebenfalls geregelt, um sicherzustellen, dass beide Elternteile weiterhin Kontakt zu den Kindern haben​.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Beim Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Dies geschieht in der Regel automatisch durch das Gericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens​.

Umgangsrecht - Rechte und Pflichten

Umgangsrecht bezeichnet das Recht eines Elternteils, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, auf regelmäßigen Kontakt mit dem Kind. Dieses Recht haben grundsätzlich beide Elternteile, unabhängig davon, ob sie das Sorgerecht teilen oder nicht. Auch das Kind selbst hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Kontakt

Kanzlei Tilly

Rheinstraße 34

65185 Wiesbaden

Tel.: +49 176 72483788

E-Mail: info@rechtsanwaeltin-tilly.de

Parkmöglichkeit: Parkhaus Luisenplatz

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