Ihre Kanzlei mit Fokus auf Familienrecht im Herzen von Wiesbaden.
In der Spezialisierung als Rechtsanwältin im Bereich des Familienrechts habe ich meine Berufung gefunden. Ich setze mich mit Leidenschaft und Engagement für die Interessen meiner Mandanten ein.
Gern stehe ich Ihnen in folgenden Bereichen zur Seite: Ehescheidung und Trennung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Wohnungszuweisung und Hausrat, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Ehevertrag sowie Scheidungsfolgevereinbarung.
In einem ersten Beratungsgespräch nehme ich mir die Zeit, die Sie brauchen, um Ihre persönliche Situation zu schildern und Ihre offenen Fragen zu klären.
Eine Trennung ist oft mit vielen emotionalen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Mit meiner Erfahrung im Familienrecht unterstütze ich Sie kompetent und einfühlsam bei der Regelung aller relevanten Angelegenheiten, um eine Lösung zu finden, die Ihren Interessen bestmöglich entspricht.
Die Regelung des Unterhalts ist ein zentraler Bestandteil vieler familienrechtlicher Auseinandersetzungen. Ich vertrete Sie bei der Durchsetzung und Berechnung von Unterhaltsansprüchen, um Ihre finanziellen Interessen nachhaltig zu sichern.
Der Zugewinnausgleich regelt die Vermögensverteilung zwischen Ehepartnern im Falle einer Scheidung. Da diese Berechnungen oft komplex sind, unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und sicherzustellen, dass Ihre Vermögensinteressen optimal berücksichtigt werden.
Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern. Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche in vollem Umfang erhalten.
Die Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung bezieht sich auf die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten, einschließlich gemeinsamer Immobilien, Bankkonten oder Geschäftsbetrieben, und geht über den gesetzlichen Zugewinnausgleich hinaus. Sie erfordert oft individuelle Vereinbarungen, um Konflikte zu vermeiden und eine faire Verteilung sicherzustellen.
Bei einer Trennung stellt sich oft die Frage der Wohnungszuweisung und der Aufteilung des Hausrats. Die Wohnungszuweisung regelt, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf. Dies wird entweder einvernehmlich oder durch das Gericht entschieden. Der Hausrat, also Möbel und Haushaltsgeräte, wird ebenfalls aufgeteilt, entweder durch Vereinbarung der Ehepartner oder, falls nötig, durch gerichtliche Entscheidung.
Das Umgangsrecht stellt sicher, dass Kinder nach der Trennung ihrer Eltern regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Es basiert auf dem Grundsatz des Kindeswohls und zielt darauf ab, die Bindung zwischen Kind und beiden Elternteilen zu fördern und zu erhalten. Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie dabei, faire und kindgerechte Umgangsregelungen zu finden und durchzusetzen, um das Wohl Ihres Kindes bestmöglich zu schützen.
Das Sorgerecht umfasst die elterliche Verantwortung für alle wesentlichen Angelegenheiten des Kindes, einschließlich der Gesundheitsfürsorge, Bildung und Vermögensverwaltung. Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen, es sei denn, das Kindeswohl erfordert eine andere Regelung. Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie dabei, die bestmöglichen Entscheidungen zum Wohle Ihres Kindes zu treffen und Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Sorgerechts zu wahren.
Ein Ehevertrag bietet Paaren die Möglichkeit, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten vor oder während der Ehe klar zu regeln. Eine Scheidungsfolgevereinbarung legt die Bedingungen für die Zeit nach der Scheidung fest und kann Konflikte im Trennungsfall erheblich reduzieren. Gern unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Ausarbeitung und Verhandlung dieser Verträge, um zukünftige Streitigkeiten zu verhindern.
Sie werden in der Regel direkt mit mir persönlich verbunden und erhalten kurzfristig einen Termin.
Informieren sie sich hier über die Kosten.
Wenn eine Ehe in die Brüche geht und eine Scheidung im Raum steht, gibt es grundsätzlich zwei Optionen: die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung. Die einvernehmliche Scheidung ist der schnellere und oft kostengünstigere Weg, um die Ehe aufzulösen, vorausgesetzt, die Ehegatten sind sich einig über die Bedingungen. In diesem Artikel werden die Voraussetzungen, der Ablauf und die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung detailliert erläutert.
Das Wechselmodell beschreibt eine Form der Kinderbetreuung nach einer Trennung oder Scheidung, bei der die Kinder im Wechsel von beiden Elternteilen betreut werden. Anders als im traditionellen Residenzmodell, bei dem die Kinder überwiegend bei einem Elternteil leben und der andere Elternteil ein Besuchsrecht hat, verbringt das Kind im Wechselmodell ungefähr gleich viel Zeit bei Mutter und Vater. In der Praxis bedeutet das, dass das Kind z.B. eine Woche bei einem Elternteil und die darauffolgende Woche beim anderen Elternteil lebt.
Bei einer Scheidung hängt die Vermögensaufteilung vom gewählten Güterstand ab: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. In der Zugewinngemeinschaft werden die während der Ehe erworbenen Vermögenszuwächse ausgeglichen, während bei der Gütertrennung jeder Partner sein Vermögen behält. Bei der Gütergemeinschaft wird das gemeinschaftliche Vermögen geteilt, jedoch bleiben Sonder- und Vorbehaltsgut beim jeweiligen Partner.
Das Gewaltschutzgesetz stellt ein effektives Instrument zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen dar. Es ermöglicht den Gerichten, schnell und unbürokratisch Schutzmaßnahmen zu erlassen, die auf die individuelle Situation der betroffenen Person zugeschnitten sind.
Die Scheidungskosten setzen sich aus den Anwalts- und Gerichtskosten zusammen, die sich nach dem Nettoeinkommen der Ehegatten richten. Es gibt auch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn das Einkommen nicht ausreicht.
Die Dauer einer Scheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Notwendigkeit des Trennungsjahres, der Einigung über Scheidungsfolgen und der Gerichtsauslastung. Eine einvernehmliche Scheidung kann schneller abgeschlossen werden als eine streitige.
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, sofern das Gericht nicht anders entscheidet. Das Umgangsrecht wird ebenfalls geregelt, um sicherzustellen, dass beide Elternteile weiterhin Kontakt zu den Kindern haben.
Beim Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Dies geschieht in der Regel automatisch durch das Gericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens.
Umgangsrecht bezeichnet das Recht eines Elternteils, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, auf regelmäßigen Kontakt mit dem Kind. Dieses Recht haben grundsätzlich beide Elternteile, unabhängig davon, ob sie das Sorgerecht teilen oder nicht. Auch das Kind selbst hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Parkmöglichkeit: Parkhaus Luisenplatz
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